Jürgen Stroop war unmittelbar an den Verbrechen gegen das Völkerrecht beteiligt, denen während des Zweiten Weltkrieges hunderttausende Polen zum Opfer fielen. Mit der Niederschlagung des Warschauer Ghetto-Aufstandes 1943 schrieb er eine der traurigsten Kapitel der deutsch-polnischen Geschichte.
Jürgen (bis 1941: Josef) Stroop wächst in Detmold/Lippe als Sohn eines katholischen Polizeiwachtmeisters auf. Nach Besuch der Volksschule und einer Lehre als Vermessungsgehilfe meldet er sich 1914 als Kriegsfreiwilliger. 1932 tritt Stroop
in die NSDAP und die SS ein.Die NSDAP, von internen Konflikten geschwächt und von Spaltung bedroht, wird bei den Reichstagswahlen stärkste Partei, aber auch diejenige mit dem größten Stimmenverlust. Weil aber der Wahlkreis Lippe auch dank Stroops aktiver Wahlkampfhilfe über dem Reichsdurchschnitt an NSDAP-Stimmen liegt, beschließt die Parteiführung, der Landtagswahl am 15. Januar 1933 Signalwirkung zu geben und Lippe durch Veranstaltungen mit den obersten Parteispitzen Hitler, Goebbels und Göring zu "erobern". Stroop wird zum "Führer" der aus SA- und SS gebildeten "Hilfspolizei" bestellt.Dem propagandistisch aufgeblasenen "Sieg von Lippe" folgen Machtübergabe und Machteroberung. Stroop führt in seinem Heimatbezirk, aus dem die Juden bereits vertrieben sind, die nun erst richtig einsetzende Welle von Gewalt gegen politische Gegner an. Seine Tatkraft darf er, durch Überspringen einiger Stufen zum SS-Offizier befördert, in den folgenden Jahren auch in Münster, Hamburg und Karlsbad
zeigen, bevor er im September 1939 nach dem Überfall auf Polen zum Führer der "Selbstschutz" genannten volksdeutschen Miliz in Posen ernannt wird. In dieser Funktion kommandiert er die Verfolgung und Ermordung der polnischen Bevölkerung "mit besonderem Eifer und besonderer Grausamkeit", wie das Warschauer Gericht später feststellen wird. Von 1940
bis 1942 führt er den SS-Abschnitt Gnesen, danach ist er als Höherer SS- und Polizeiführer in der Ukraine und im Kaukasus eingesetzt, um Februar 1943 als SS- und Polizeiführer nach Lemberg versetzt zu werden. Dort ist er u.a. dafür zuständig, Juden einzufangen und zu liquidieren, die aus den Ghettos und Lagern entkommen waren und sich dem Widerstand angeschlossen hatten. Er hatte sich bei "Säuberungen" und "Befriedungsaktionen" bereits als der Mann fürs Grobe bewährt, bevor er am 15. April 1943 mit der Räumung des Warschauer Ghettos beauftragt wird.
An dem sich formierenden Widerstand der Juden gegen ihre Deportation in die Vernichtungslager, der von der polnischen Heimatarmee unterstützt wird, war sein Vorgänger in Warschau gerade gescheitert. Nachdem der Einsatz nicht, wie geplant, in drei Tagen abgeschlossen ist, befiehlt Stroop, das Ghetto vollständig zu zerstören und seine Bewohner in ihren Häusern zu verbrennen.
Vom 19. April bis zum 16. Mai 1943 fallen der "Großaktion" nach Schätzungen Stroops 71 000 Menschen, in der Mehrheit jüdische Zivilisten, zum Opfer. Für seine Mordexpedition mit dem Eisenen Kreuz I. Klasse ausgezeichnet, bleibt Stroop zunächst als Höherer SS- und Polizeiführer (HSSPF) in Warschau. Die Ruinen des Ghettos werden von verschiedenen deutschen Stellen dazu benutzt, um dort unauffällig die Häftlinge des Gestapo-Gefängnisses Pawiak und außerhalb des Ghettos verhaftete Polen zu liquidieren. Auch Stroop führt dort Hinrichtungen durch, gleichzeitig beaufsichtigt er den Aufbau eines KZs auf dem zerstörten Gelände. Im Oktober 1943 wird er als HSSPF nach Griechenland versetzt, doch einen Monat später wieder abberufen, weil er in Kompetenzstreitigkeiten mit anderen SS-Dienststellen gerät. Er bekommt als HSSPF die Rhein-Westmark mit Sitz in Wiesbaden zugeteilt und wird nach 1944 zugleich Chef des XII. Wehrkreises. Als solcher befiehlt er die Liquidierung
von gefangenengenommenen US- Piloten. Dafür wird er am 21. März 1947 vom amerikanischen Militärgerichtshof in Dachau zum Tode verurteilt, am 30. Mai desselben Jahres jedoch nach Polen ausgeliefert. Dort wird er nach langen Voruntersuchungen erst am 18. Juli 1951 angeklagt, wobei das wichtigste Beweismaterial der von ihm selbst zur Niederschlagung des Warschauer Ghetto-Auftstandes verfasste "Stroop-Bericht" mit dem Titel "Es gibt keinen jüdischen Wohnbezirk in Warschau mehr" ist. Nicht so leicht zu dokumentieren waren die unzähligen Morde, die auf "die völlige Vernichtung des Polentums in den dem Reich angegliederten Gebieten" zielten. Stroop bekennt sich in dem Verfahren als "nicht schuldig" und wird am 23. Juli 1951 erneut zum Tode verurteilt. Sein Gnadengesuch an den Präsidenten der Polnischen Republik vom 12. Dezember 1951 wird abgelehnt und das Urteil am 6. März 1952 im Zentralgefängnis Mokotow in Warschau vollstreckt.