Charakter und Ausmaß der von Stroop begangenen Verbrechen, seine hochmütige Haltung und die gewundenen Erklärungen, die nicht nur vom Mangel an Reue, sondern im Gegenteil davon zeugen, daß Stroop weiterhin auf der nationalsozialistischen Weltanschauung beharrt, haben es dem Gericht nicht erlaubt, irgendwelche mildernden Umstände zu erkennen. Seine Taten beweisen, daß er ein Individuum bar jeglicher menschlicher Gefühle ist, ein faschistischer Henker, der seine Opfer mit kalter Grausamkeit quälte und dessen völlige Eliminierung aus der menschlichen Gemeinschaft notwendig ist.