Um sich ein zeitgemäßes, ihre Handlungsfähigkeit auch nach der anstehenden Erweiterung garantierendes Gefüge zu geben, berief die Europäischen Union im Dezember 2001, d. h. nur ein Jahr nach dem Vertrag von Nizza, einen Reformkonvent ein, der eine EU-Verfassung ausarbeiteten sollte. Der Konvent begann seine Sitzungen im Februar 2002 und verabschiedete am 10.07.2003 einen Verfassungsentwurf, über den sich in den folgenden Monaten eine Regierungskonferenz verständigen sollte. Besonders umstritten war unter den Regierungen die für Abstimmungen im Ministerrat vorgesehene „doppelte Mehrheit“, welche die auf einem Souveränitätsverzicht der Mitgliedsstaaten basierenden Mehrheitsbeschlüsse regeln soll.