Nach einjährigem Tauziehen brachte der in Brüssel tagende EU-Gipfel einen Kompromiß über die Gestaltung der „Verfassung für Europa“. Der Hauptstreitpunkt, die doppelte Mehrheit, wurde dadurch gelöst, daß die Schwelle für Mehrheitsentscheidungen im EU-Rat von 50 auf 55 Prozent der Regierungen und von 60 auf 65 Prozent der von diesen Regierungen repräsentierten EU-Bevölkerung angehoben wurde. Polen hatte zuvor auf der Regelung des Vertrages von Nizza bestanden, der dem Land 27 Stimmen zugestanden hätte, nur zwei weniger als Deutschland mit 29. Erst im März hatte die Abwahl der