Volksdeutsche
Als Volksdeutsche bezeichnete man besonders im Dritten Reich jene Deutschen, die im Gegensatz zu den Reichsdeutschen außerhalb des Reiches, besonders im Osten, lebten und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hatten. Die Sammlung aller Volksdeutschen in „Großdeutschland“ war eines der Hauptziele nationalsozialistischer Politik.