Schutzbefohlene

„Schutzbefohlene“ hießen die Angehörigen der vierten Gruppe der ‚Deutschen Volksliste‘, in die die nationalsozialistischen Behörden sämtliche sog. Volksdeutschen in den „eingegliederten Gebieten“ eintrugen. Diese Gruppe hatten den Status von „Schutzbefohlenen mit beschränkten Inländerrechten“ und beinhaltete „nicht einzudeutschende fremde Volkszugehörige“, was damals ihre weitgehende Entrechtung rechtfertigte.