Reichsdeutsche

‚Reichsdeutsche‘ nannte man in der nationalsozialistischen Zeit jene Deutschen, die im Deutschen Reich lebten und die deutsche Staatsangehörigkeit hatten. Von ihnen unterschied man die Volksdeutschen, die außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches, zumeist im östlichen Europa, lebten und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen.