Warschauer Pakt
Am 14. Mai 1955 unterzeichneten die Vertreter der UdSSR, Polens, Rumäniens, der DDR, Bulgariens, Ungarns der CSSR und Albaniens in Warschau den Warschauer Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand‘ (Warschauer Pakt). Der für einen Zeitraum von dreißig Jahren gültige Vertrag legte einen gemeinsamen Oberbefehl für die Streitkräfte der Staaten fest und bot die rechtliche Grundlage für die Stationierung sowjetischer Truppen in den verbündeten Staaten. Der Warschauer Pakt war das Gegenstück zur NATO und wurde als Reaktion auf die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in die NATO in den Pariser Verträgen vom Oktober 1954 von Nikita Chruschtschow ins Leben gerufen, der auf diese Weise die Verhandlungsposition der Sowjetunion verbesserte. In Polen wurde der Vertrag mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Einerseits bot er Schutz vor Deutschland und einer gewaltsamen Revision der polnischen Ostgrenze, andererseits zementierte der Vertrag die sowjetische Herrschaft in Ostmitteleuropa.