Wir attestieren, daß in dieser Posenschen Diözese Gebrauch ist, diejenigen Ehebündnisse, welche von Personen verschiedener Religion, nämlich einem Katholiken einer - und einem Akatholiken andererseits, geschlossen werden, von dem katholischen Pfarrer selbst dann, wenn die Braut akatholischer Religion ist, in der katholischen Kirche jederzeit einzusegnen, niemals aber von solchen Personen ein Versprechen zu fordern, daß die aus der Ehe zu erwartenden Kinder beiderlei Geschlechts in der katholischen Religion erzogen werden sollen.