1920 wird die Stadt Danzig mit ihrem Umland zur zum "Freistaat Danzig" erklärt, erhält ein eigenes Parlament und wird der Kontrolle eines Hohen Kommissars des Völkerbundes unterstellt. Durch eine Zollunion mit Polen wird Danzig bei auswärtigen Angelegenheiten durch den polnischen Staat vertreten, der wiederum das Recht hat, den Danziger Hafen für Ein- und Ausfuhren in vollem Umfang zu nutzen. Diese Regelungen, zusammen mit der Schaffung eines Polnischen Korridors westlich von Danzig und dem fehlenden Landzugang nach Ostpreußen,