Es ist zweifellos zutreffend, daß der größte Teil des verbrecherischen Programms, das Frank zum Vorwurf gemacht wird, von der Polizei durchgeführt wurde, daß Frank Kompetenzstreitigkeiten mit Himmler bezüglich der Kontrolle der Polizei hatte, und daß Hitler viele dieser Streitigkeiten zugunsten Himmlers entschied. Es mag auch wahr sein, daß einige der im Generalgouvernement begangenen Verbrechen ohne Franks Kenntnis, und gelegentlich sogar gegen seinen Willen, begangen worden sind. Es mag ebenso zutreffend sein, daß einige der verbrecherischen Unternehmungen, die im Generalgouvernement ausgeführt wurden, nicht von Frank ausgingen, sondern auf aus Deutschland stammende Befehle zurückzuführen waren. Aber es ist ebenso wahr, daß Frank ein williger und wissender Mitarbeiter sowohl bei der Anwendung von Terror in Polen war, wie bei der wirtschaftlichen Ausbeutung Polens auf eine Art und Weise, die zum Hungertod einer großen Anzahl Menschen führte; ferner bei der Deportation von mehr als einer Million Polen als Sklavenarbeiter nach Deutschland, und in Ausführung eines Programms, das den Mord von mindestens drei Millionen Juden zur Folge hatte.