"Deutschland erkennt wie die alliierten und assoziierten Mächte es bereits getan haben, die völlige Unabhängigkeit Polens an und Verzichtet zugunsten Polens auf alle Rechte und Ansprüche auf das Gebiet...Soweit die Grenzen durch den gegenwärtigen Vertrag nicht festgelegt sind, werden sie von den alliierten und assoziierten Hauptmächten später bestimmt. Ein aus sieben Mitgliedern zusammengesetzter Ausschuss, von denen fünf durch die alliierten und assoziierten Hauptmächte, eines von Deutschland und eines von Polen ernannt werden, tritt zwei Wochen nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages zusammen, um an Ort und Stelle die Grenzen zwischen Polen und Deutschland festzulegen..."